Ausnahmezustand und Anti-Terror-Recht in Frankreich
Abstract
Der harte Kurs der französischen Behörde gegenüber Terror einerseits, arabischem Protest andererseits hat sich nach den Anschlägen der Jahre 2015 und 2016, die in Paris die schlimmsten Massaker seit der Pariser Kommune (1871) verursacht haben, durch den bis dato 5 Mal verlängerten Notstand besonders verschärft. Ein paar Tage vor dem 4. Verlängerungsgesetz, das als Folge der durch den Nizzaer Anschlag vom 14. Juli 2016 allgemeinen Panik verabschiedet wurde, erklärte aber der französische Justizminister, dass Notstand überhaupt nicht mehr nötig sei, da alle Terrorbekämpfungsmittel da seien. Damit wies er auf die üppige gesetzliche Ausrüstung gegen Terrorismus, die in Frankreich seit 1986 und letztendlich seit der neueren Gesetzgebung von Juni 2016 (also während des Notstands) verabschiedet wurde. Die Bemerkung des Justizministers erweist sich als sehr zutreffend. Unter dem spektakulären Notstand (1) baut sich ein Terrorismusbekämpfungsrecht (2), das schwere Eingriffe in die persönlichen und kollektiven Freiheiten zulässt – und das leider die Taten der Jahre 2015 und 2016 offensichtlich nicht vorbeugen konnte (3). Dass das Terrorismusbekämpfungsrecht wirkungslos bzw. wirkungsfraglich ist, schließt aber nicht erhebliche Nebenwirkungen aus, die auch in Betracht genommen werden müssen (4).
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